Glossar

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Alternative Wohnformen

Bei alternativen Wohnformen handelt es sich beispielsweise um selbst organisierte Senioren-Wohngemeinschaften oder auch Senioren-Hausgemeinschaften. In Senioren-Wohngemeinschaften hat jede Bewohnerin ein Zimmer für sich. Die Küche, das Bad sowie ein Gemeinschaftsraum werden gemeinsam genutzt. In einer Senioren-Hausgemeinschaft besitzt jede Bewohnerin eine abgeschlossene Wohneinheit. Es gibt aber auch Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung. Eine weitere alternative Wohnform ist das Wohnen in Mehrgenerationenhäusern. Hier finden sich in der Regel in größeren Wohnkomplexen unterschiedliche Generationen zusammen. Jede Bewohnerin verfügt über einen abgeschlossenen Wohnbereich und es gibt zudem Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden. Darüber hinaus entstehen immer wieder neue alternative Wohnformen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Wegweiser für das ‚Wohnen im Alter‘, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben wurde: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/laenger-zuhause-leben/77502.

Ambulante Hospizversorgung

Das wesentliche Merkmal ambulanter Hospizarbeit ist eine Betreuung in der eigenen Häuslichkeit der Betroffenen durch Ehrenamtliche. Sie leisten in Zusammenarbeit mit professionellen Kräften einen eigenständigen Beitrag in der Sterbebegleitung. Begleitung, Pflege und Versorgung in der letzten Lebensphase erfordern eine multiprofessionelle, sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Durch individuelle psychosoziale Unterstützung versuchen meist ehrenamtliche Helferinnen, den Kranken das Sterben in gewohnter Umgebung zu ermöglichen sowie deren Angehörige und Freundinnen zu entlasten.

Ambulanter Pflegedienst

Ambulante Pflegedienste bieten Unterstützung bei der Grundpflege der Erkrankten und übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Zu ihrem Angebot gehören meist auch Beschäftigung und soziale Betreuung.

Angebote für Angehörige

Angehörigenschulungen vermitteln erste notwendige Informationen über Demenzerkrankungen, den Umgang mit der Erkrankten sowie über Pflege- und Betreuungsleistungen. Da Familienangehörige und Freundinnen oftmals ähnliche Probleme und Fragen im familiären Alltag haben, treffen sich einige Ratsuchende in Angehörigengruppen. Diese Selbsthilfegruppen dienen dazu, persönliche Erlebnisse wie Ärger, Trauer und Enttäuschung in einer geschützten Atmosphäre der Anteilnahme und des Verständnisses auszusprechen, bei neuen Fragen gemeinsam über Lösungswege nachzudenken und eigene praktische Erfahrungen weiterzugeben. Für viele Angehörige stärkt ein solcher Austausch die eigene Zuversicht, das Leben trotz Demenz für eine gewisse Zeit zu Hause noch gut erträglich zu gestalten. Die kurzen Zusammenkünfte als wertvolle Auszeit erhalten den sozialen Austausch und sind oftmals auch für die belasteten Angehörigen mit Freude und Heiterkeit verbunden.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Früher wurden diese Angebote unter dem Begriff ‚niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote‘ gefasst. Qualitätsgesicherte, sogenannte „niedrigschwellige“ Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz gibt es auch in Schleswig-Holstein. Bekannt sind Betreuungsgruppen als regelmäßiges Angebot, meist für ca. drei Stunden. Dabei sorgen eine Fachkraft und mehrere geschulte Ehrenamtliche für Freude bringende Aktivierungen der meist kleinen Gruppen. Alternativ kann man auch je nach individueller Absprache zum Zeitumfang den persönlichen Besuch einer vertrauten Demenzbegleiterin zu Hause nutzen. In jedem Fall haben die pflegenden Angehörigen ein paar freie Stunden und werden dadurch etwas entlastet. Niedrigschwellige Angebote bieten anregende Beschäftigungen oder gesellige Unternehmungen, die sich immer nach den Möglichkeiten der Erkrankten richten. Zur Erstattung durch die Pflegekassen wird in der Regel der Entlastungsbetrag (früher: Betreuungsbetrag) genutzt.

Angehörigengruppe

Angehörigengruppen bieten für Angehörigen von Menschen mit Demenz einen geschützten Ort, an dem sie Informationen und Erfahrungen mit anderen Betroffene austauschen können. Im Vordergrund stehen vor allem der individuelle Erfahrungsaustausch, die gegenseitige Unterstützung und die emotionale Entlastung. Es wird gemeinsam nach Lösungen gesucht und sich gegenseitig Mut gemacht.

Betreuung und Pflege rund um die Uhr / 24-Stunden-Betreuung

Eine mögliche Alternative zu einer stationären Unterbringung kann im eigenen Zuhause die Inanspruchnahme eines deutschlandweit tätigen 24-Stunden-Pflegedienstes sein. Diese Dienste bieten ein Leistungsspektrum von angelernten Betreuungskräften bis zu examiniertem Pflegepersonal an. Dementsprechend variieren die Kosten sehr. Sie haben oftmals keine Verträge mit den örtlichen Kranken- und Pflegekassen. In diesem Fall kann nur das Pflegegeld eingesetzt werden. Fast immer muss für eine angemessene Unterbringung (z.B. ein eigenes Zimmer) sowie Verpflegung und Freizeit gesorgt werden. Vor Vertragsabschluss sollten eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie ein Vertragsvorentwurf vorliegen. Insbesondere in der Betreuung von demenziell Erkrankten kann eine unzureichende Verständigungsmöglichkeit zu Problemen bei der Betreuung führen. Bitte lassen Sie sich genau informieren. Es ist ratsam, einen örtlichen Pflegedienst miteinzubeziehen, der z.B. eine notwendige Medikamentengabe überwacht und die Grundpflege übernimmt. Haben Sie dazu Fragen, wenden Sie sich bitte an die Beraterinnen im Pflegestützpunkt Ihres Kreises.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, eine vollstationäre Pflege benötigt. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege nicht zuhause möglich. Sie kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung, z.B. einem Pflegeheim, durchgeführt werden. Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 2. Vor der Inanspruchnahme muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kombination mit der Verhinderungspflege möglich.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sind oft seelischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt. Niedrigschwellige Betreuungsangebote sollen hier Entlastung und Unterstützung bieten. Bei diesen werden Menschen mit Demenz in Betreuungsgruppen oder im häuslichen Bereich für einige Stunden betreut. Abhängig vom Schweregrad und der Anerkennung durch die Pflegekassen steht Pflegebedürftigen ein Betreuungsbetrag für die Nutzung dieser niedrigschwelligen Betreuungsangebote zu. Informationen über die regionalen Anbieter entsprechender Leistungen erhalten Sie bei den Pflegekassen.

Betreuungsgruppen werden von Alzheimer Gesellschaften, Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern angeboten. Bei diesen werden Menschen mit Demenz 1-2-mal die Woche für einige Stunden betreut. Die Ausgestaltung der Gruppenaktivitäten orientiert sich dabei an den Wünschen der TeilnehmerInnen. Betroffenen und Angehörigen bieten sich hier Kontaktmöglichkeiten, die diese oft nicht mehr haben.

Die Betreuung im häuslichen Bereich wird häufig von geschulten Ehrenamtlichen eines Helferkreises übernommen. Diese betreuen Menschen mit Demenz, die allein oder mit Angehörigen zusammenwohnen, für einige Stunden zu Hause. Angehörige haben so Zeit für Termine, Besorgungen oder dem Nachgehen von Hobbies. Der Besuch wird in Abstimmung mit den Angehörigen individuell nach den Vorlieben und Interessen der Betreuten gestaltet.

Palliativstationen

Hierbei handelt es sich um die Versorgung von Menschen in einem Krankenhaus, die eine Palliativversorgung und damit lindernde Maßnahmen für die letzten Lebenswochen oder Tage benötigen. Ärztinnen und Pflegepersonal verfügen dort über besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Angesichts der unterschiedlichen Versorgungsschwerpunkte sind Hospize und die palliativmedizinische Versorgung im Krankenhaus komplementäre Versorgungssysteme, das heißt sich ergänzende, aber sich nicht gegenseitig ersetzende Versorgungsangebote.

Pflegeberatung

Gesetzlich und privat Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse bzw. für die privat Versicherten durch die Compass Pflegeberatung. Darüber hinaus bieten die Pflegestützpunkte eine individuelle, unabhängige und kostenfreie Beratung an. Die Mitarbeiterinnen informieren umfassend zu den Themen Wohnen im Alter, Pflege und Betreuung. Sie vermitteln Kontakte zu Ehrenamtlichen oder Angehörigengruppen und haben ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Probleme. Bei Bedarf erfolgt die Beratung auch bei Ihnen zu Hause.

Pflegegrad

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhalten will, muss zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse der Betreuungsbedürftigen stellen. Die Höhe der Leistungen, die für die Versorgung zur Verfügung stehen, ist dabei vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Für gesetzlich Versicherte erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten zur Einstufung in die fünf Pflegegrade und für privat Versicherte übernimmt dies Medicproof.

Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkte bieten eine individuelle, unabhängige und kostenfreie Beratung an. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Pflege, Betreuung und Wohnen im Alter. Sie informieren Sie z.B. über Möglichkeiten der Pflege in der eigenen Wohnung und sonstige Unterstützungsmöglichkeiten, helfen bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz oder unterstützen bei der Beantragung von Versicherungsleistungen. Außerdem vermitteln sie Kontakte zu Ehrenamtlichen oder Angehörigengruppen und haben ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Probleme.

Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung kann bei Menschen mit Demenz erforderlich sein, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Sie kann von jeder Person angeregt werden – auch von Betroffenen selbst. Dafür reicht ein schriftlicher oder mündlicher Antrag beim Betreuungsgericht aus, der vom Betreuungsgericht geprüft wird. Da der Beruf eines Betreuers kein fest geregelter Ausbildungsberuf ist, wird dieser außer von MitarbeiterInnen einer Betreuungsbehörde häufig auch von MitarbeiterInnen eines Betreuungsvereins und Angehörigen ausgeübt. Vom Gesetz her wird eine Betreuung durch Angehörige und Ehrenamtliche bevorzugt. Die Haupttätigkeiten eines Betreuers sind es zu vertreten, zu beantragen, zu vermitteln oder zu organisieren. Wichtig ist vor allem, dass das Selbstbe-stimmungsrecht des betroffenen Menschen weitestgehend bewahrt wird.

Eine Betreuungsbehörde arbeitet im Auftrag des zuständigen Betreuungsgerichtes. Sie berät und unterstützt (ehrenamtliche) BetreuerInnen als auch Bevollmächtigte und informiert Betroffene sowie Angehörige über das Betreuungsverfahren.

Ein Betreuungsverein dagegen ist ein eingetragener Verein, dessen ehrenamtlichen Mitglieder Betreuungen durchführen. Bei schwierigen Einzelfallfragen werden sie von hauptamtlichen Fachkräften unterstützt.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Hierbei handelt es sich gemäß § 37b SGB V (SAPV) um ein Angebot für Patienten, die an den Symptomen einer unheilbaren und in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden. SAPV dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen.

Spezialisierte Kliniken / Gedächtnissprechstunden

Die Unterscheidung zwischen altersbedingten Einschränkungen des Gedächtnisses und einer beginnenden demenziellen Erkrankung ist schwer zu treffen und sollte im Bedarfsfall medizinisch abgeklärt werden. Viele große Kliniken bieten sogenannte Gedächtnissprechstunden, Gedächtnisambulanzen oder Memory-Kliniken an. Dabei handelt es sich um ein ambulantes Angebot, bei dem Fachärztinnen eine genaue Diagnose von Hirnleistungsstörungen durchführen. Für den Besuch einer solchen Einrichtung ist zunächst eine Überweisung erforderlich, die von der Hausärztin oder einer Fachärztin ausgestellt werden kann.

Stationäre Hospizversorgung

Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen in der Regel mindestens über acht und höchstens über 16 Plätze. Eine ganzheitliche Pflege, Versorgung und Begleitung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen und qualifizierten Medizinerinnen gewährleistet. In Hospizen werden Menschen betreut, bei denen eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich und eine ambulante Betreuung und Versorgung nicht möglich ist.

Stationäre Pflegeeinrichtung

Die meisten Pflegebedürftigen möchten gerne zu Hause versorgt werden. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Versorgung im häuslichen Umfeld nicht möglich ist. In solchen Fällen kann der Umzug in ein Pflegeheim die bessere Lösung sein. Einige Heime haben Fachabteilungen für Menschen mit Demenz, die personell und strukturell darauf gut eingerichtet sind, nicht alle sind aber auf die Behandlung von Pflegebedürftigen mit Demenz spezialisiert. Fragen Sie bei der Heimauswahl deshalb auch nach Personal mit einer gerontopsychiatrischen Ausbildung. Unter www.pflegelotse.de finden Sie u.a. auch die Beurteilung der Heime durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Es ist aber immer empfehlenswert, wenn Sie sich zusätzlich ein persönliches Bild machen.

Tagespflege

In Tagespflegeeinrichtungen werden Menschen mit körperlichem Pflegebedarf und Menschen mit Demenz tagsüber versorgt und betreut, kehren abends aber wieder in ihre Wohnung zurück. Zum Programm gehören Beschäftigungsangebote, körperliche Aktivierung und gemeinsame Mahlzeiten. Meist wird auch ein Fahrdienst angeboten. Dieses Betreuungsangebot ist selten sogar an Wochenenden verfügbar. Angehörige empfinden die Tagespflege als deutliche Entlastung ihres Alltags. Durch aktivierende Pflege bleibt die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen in der Regel länger erhalten. Besonders fördernd wirkt auch die Kommunikation mit anderen Menschen.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie als pflegende Angehörige kurzfristig eine Vertretung z.B. aufgrund von Arztterminen, Krankheit oder Urlaub brauchen. Dafür muss die von Ihnen gepflegte Person Pflegegrad 2 - 5 haben und zuvor min. sechs Monate in der Häuslichkeit gepflegt worden sein. Für die Inanspruchnahme der Leistungen muss vorher nicht zwingend ein Antrag gestellt werden, da die Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Wichtig ist nur, dass alle Belege und Nachweise der anfallenden Kosten gesammelt werden, um diese bei der zuständigen Pflegekasse einreichen zu können. Das können z.B. die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes oder aber auch der Verdienstausfall und die Fahrtkosten einer Privatperson sein.

Wohn-Pflege-Gemeinschaften

Ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften sind für eine überschaubare Anzahl von Personen gedacht, die ihre Pflege und Betreuung gemeinschaftlich organisieren wollen. Sie leben als Mieterinnen in einer eigenen gemeinsamen Wohnung oder Hausgemeinschaft. Sie selbst, ihre Angehörigen oder ihre gesetzlichen Vertreterinnen beauftragen Dienstleisterinnen für die Unterstützung im Alltag, für Betreuung und Pflege. Diese Wohn-Pflege- und Betreuungsformen sind besonders geeignet für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, z.B. Menschen mit Demenz. Weitere Informationen zu Wohn-Pflege-Gemeinschaften können Sie hier erfragen:

Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter – KIWA

im Nordkolleg
Raiffeisenstraße 1-3
24768 Rendsburg

Irene Fuhrmann
Tel.: 04331 / 14 38 63
Mobil: 0151 / 59106356
kiwa-team@gmx.de
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